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   BVerwG, 21.06.1984 - 3 B 51.83   

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https://dejure.org/1984,6622
BVerwG, 21.06.1984 - 3 B 51.83 (https://dejure.org/1984,6622)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1984 - 3 B 51.83 (https://dejure.org/1984,6622)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1984 - 3 B 51.83 (https://dejure.org/1984,6622)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Verstoß gegen Erfahrungssätze und Denkgesetze eines Gerichts - Darlegung eines Aufklärungsmangels - Ordnungsgemäße Rüge eines Sachaufklärungsmangels - Feststellung des Eigentums an einem Reichserbhof

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 15.71

    Glaubhaftmachung der Schuldenfreiheit eines durch Vertreibung verlorengegangenen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 3 B 51.83
    Ein Verstoß gegen Erfahrungssätze bzw. Denkgesetze könnte allenfalls dann einen Verfahrensfehler darstellen, wenn nur die Behauptung des Klägers richtig sein könnte, also der vom Verwaltungsgericht, gezogene Schluß erfahrungs- bzw. denkgesetzlich schlechthin unmöglich wäre (vgl. Urteil vom 22. März 1973 - BVerwG 3 C 15.71 - [ZLA 1973, 164 f.]; Beschluß vom 12. April 1977 - BVerwG 3 B 58.76 -).
  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 18.83

    Überbrückungsdarlehen nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) - Rechtskräftige

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 3 B 51.83
    Denn zur ordnungsgemäßen Rüge eines Sachaufklärungsmangels hätte es genauerer Ausführungen darüber bedurft, welche Beweiserhebung mit welchem Beweismittel sich dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis dies gehabt hätte und aus welchen Gründen dadurch eine dem Kläger günstigere Entscheidung ermöglicht worden wäre (vgl. Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 18.83 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 27.02.1969 - III C 66.67
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 3 B 51.83
    Wenn im angefochtenen Urteil zur Bestätigung der Auffassung des Verwaltungsgerichts das für den vorliegenden Fall allerdings nicht einschlägige - weil nämlich im Zusammenhang mit dem Erbhofrecht zu § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG (wirtschaftliches Eigentum) ergangene - Urteil des Senats vom 27. Februar 1969 - BVerwG 3 C 66.67 - (Buchholz 427.3 § 229 Nr. 68) zitiert wird, so erlangt hierdurch die Sache noch keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung.
  • BVerwG, 12.04.1977 - 3 B 58.76

    Pflicht zur Vernehmung von Zeugen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1984 - 3 B 51.83
    Ein Verstoß gegen Erfahrungssätze bzw. Denkgesetze könnte allenfalls dann einen Verfahrensfehler darstellen, wenn nur die Behauptung des Klägers richtig sein könnte, also der vom Verwaltungsgericht, gezogene Schluß erfahrungs- bzw. denkgesetzlich schlechthin unmöglich wäre (vgl. Urteil vom 22. März 1973 - BVerwG 3 C 15.71 - [ZLA 1973, 164 f.]; Beschluß vom 12. April 1977 - BVerwG 3 B 58.76 -).
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